Google Fonts – ist Ihre Website abmahngefährdet?

Auf vielen Webseiten werden nicht nur die Standard-Webschriften verwendet, oftmals werden von Google kostenfrei zur Verfügung gestellten Schriftarten (Google Fonts) genutzt. Werden diese Schriftarten fehlerhaft auf der Website eingebunden führt es zu datenschutzrechtlichen Bedenken, da so personenbezogenen Daten (wie die IP-Adresse der Webseiten-Besucher) an Google gesendet werden.

Am 20.Januar 2022 hat das Landgericht München in einem Urteil festgestellt, dass die Remote-Einbindung von Google Fonts (also das Laden der Schriftarten von einem Google Server) rechtswidrig ist, da es so wie bereits beschrieben zu einem Austausch von personenbezogenen Daten mit Google kommt. Aufgrund dieses Urteils wurden in den vergangenen Tagen und Wochen Webseitenbetreiber vermehrt abgemahnt.

Um einer Abmahnung entgegenzuwirken ist es ratsam, generell die Schriftenarten lokal auf dem Webserver einzubinden.

Ob auch Ihre Webseite abmahngefährdet ist, können Sie leicht einem Tool von Sicher3.de oder auf e-Recht24.de durch Eingabe Ihrer Domain kostenfrei prüfen:

Haben Sie Fragen zur Prüfung Ihrer Website oder benötigen Sie Hilfe bei der lokalen Einbindung von Schriftarten, nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.

Google Fonts

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